Ferienanteil bei Stundenlöhnern

Bisher erhielten Arbeitnehmer im Stundenlohn pro Stunde einen Ferienanteil vergütet, damit die vorgeschriebenen Ferien berücksichtigt werden können. Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichts vom 30. Januar 2023 wird es wohl zukünftig Veränderungen in der Handhabung der Auszahlung der Ferienentschädigung bei Arbeitnehmern im Stundenlohn geben:

Eine Arbeitnehmerin ist im Vollpensum mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 45 Stunden und einem Stundenlohn von 18 Franken, zuzüglich einer prozentualen Ferienentschädigung angestellt. Nachdem die Angestellte entlassen wurde, klagte sie gegen das Unternehmen. Das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West fordert den Arbeitgeber zur Zahlung von CHF 17‘340 Ferienentschädigung auf, was vom Kantonsgericht Basel-Landschaft bestätigt wurde. Die Beschwerde des Arbeitgebers wurde abgewiesen. Gemäss Artikel 329d des Obligationenrechts dürfen Arbeitnehmer während den Ferien lohnmässig nicht schlechter gestellt werden, als wenn diese gearbeitet hätten. Zudem dürfen Ferien während des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen oder anderen Vergünstigungen ersetzt werden. Die Bestimmung soll sicherstellen, dass die Arbeitnehmenden während den Ferien die nötige Erholung haben und nicht durch einen Lohnausfall in finanzielle Nöte geraten. Die Rechtsprechung liess trotz dieser grundsätzlich zwingenden Bestimmung Abweichungen bei unregelmässigen Arbeitseinsätzen zu. Somit wurde der Schwierigkeit und Komplexität bei der Ferienanteilsberechnung Rechnung getragen. Jedoch sollte gemäss dem neusten Bundesgerichtsentscheid mit den heutigen Softwareangeboten und Zeiterfassungssystemen die Berechnung des Ferienlohns bei unregelmässiger Arbeitstätigkeit nicht mehr unzumutbar sein. Der Schutzzweck des Artikels 329d OR wäre nicht mehr gegeben, wenn bei Vollzeitbeschäftigung wegen Schwankungen des Lohnes vom Abgeltungsverbot abgewichen werden dürfte.

Die Praxis wird zeigen, wie die Auszahlung des Ferienanteils bei unregelmässiger Beschäftigung in Zukunft gehandhabt wird, ohne gegen den Artikel 329d OR zu verstossen. Gerne werden wir weiterhin zu diesem Thema informieren.

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